Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform ab 01. Juli 2023

Ausgabejahr 2023
Datum 05.07.2023

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten im Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbil-dung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit (BA) größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Heike Jauch, Geschäftsführerin Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg, erklärt dazu: „Die Fokussierung auf eine individuelle Beratung und die Ausweitung der Angebote im SGB II kom-men jedem Kunden und jeder Kundin zugute. Wir begrüßen, dass die maximale Förderdauer von 2 Jahren aufgehoben wurde und nunmehr abschlussorientierte Weiterbildungen zur Sicherung und Unterstützung des Fachkräftebedarfs flexibel und entsprechend der Bedarfe der Kundinnen und Kunden initiiert und umgesetzt werden können.“.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

• Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von be-sonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.

• Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimm-ten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.

• Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperations-plan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müs-sen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.

• Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperati-onsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.

• Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Frei-beträge.

• Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.