Kooperationsplan ersetzt die Eingliederungsvereinbarung

Datum 29.06.2023

Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes wird mit dem 01.07.2023 der Kooperationsplan eingeführt, der die Eingliederungsvereinbarung im SGB II ablöst. Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ für den Integrationsprozess, beinhaltet die gemeinsamen Absprachen und soll als Arbeitsmittel für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte die Zusammenarbeit auf Augenhöhe gewährleisten.