Fördermöglichkeiten
Individuelle Fördermöglichkeiten und Eingliederungsleistungen auf einen Blick
Vermittlungsbudget
Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Ausbildung) gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
- Bewerbungskosten
- Reisekosten für Vorstellungsgespräche (außerhalb von Magdeburg)
- Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Pendelfahrten)
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
- Umzugskosten
- Kosten für Arbeitsmittel/ Arbeitskleidung
- u.a.
Wichtig: Auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch, da diese sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet.
Beantragen Sie die Leistungen, bevor die Kosten entstehen. Am besten direkt online unter www.jobcenter.digital. Nähere Informationen finden Sie auch hier: Vermittlungsbudget online beantragen.
Einstiegsgeld
Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit können Sie Einstiegsgeld erhalten. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Es wird erbracht, wenn dies der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und durch die Einkünfte der aufgenommenen Beschäftigung bzw. Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit perspektivisch beendet wird.
Wichtig: Auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch, da diese sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet.
Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen. Am besten direkt online unter www.jobcenter.digital. Nähere Informationen finden Sie auch hier: Einstiegsgeld online beantragen.
Maßnahme bei einem Arbeitgeber
Die sogenannte Probearbeit kann von uns gefördert werden und dient neben der Arbeitserprobung auch der Kenntnisauffrischung. Anfallende Kosten, wie z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Kosten der Kinderbetreuung, werden von uns übernommen.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung
Wir fördern auch eine Teilnahme an folgenden Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, private Arbeitsvermittler einzuschalten, die Sie bei der Suche nach offenen Stellen und Arbeitgebern unterstützen. Den Gutschein gibt es bei Ihrem Arbeitsvermittler. Er erklärt Ihnen auch weitere Inhalte und Möglichkeiten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Berufliche Qualifizierungen erhöhen die Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und dienen der dauerhaften beruflichen Eingliederung. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann erfolgen, wenn diese notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder wenn Sie noch keinen Berufsabschluss erworben haben.
Die Beratung, Ausgabe eines Bildungsgutscheins und die Bewilligung der beruflichen Weiterbildung für Kundinnen und Kunden, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, erfolgt ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord Magdeburg.
Die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung besprechen Sie weiterhin hier bei uns im Jobcenter mit Ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung. Alle weitere Schritte werden dann mit Ihnen gemeinsam ausführlich besprochen und die Einbindung der Agentur für Arbeit vorgenommen, wo dann die weitere Beratung mit Ihnen erfolgt.
Die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung anfallenden Kosten, auch Fahrkosten oder Kosten für die Kinderbetreuung, werden dann von der Agentur für Arbeit übernommen.