Beratung & Weiterbildung

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot und bringen Sie in Arbeit!

Unsere Berater der Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements stehen Ihnen begleitend und unterstützend zur Seite. Unter Berücksichtigung Ihrer Stärken, Fähigkeiten und Interessen sowie Ihrer aktuellen Lebenssituation erarbeiten wir in Beratungsgesprächen für Sie eine individuelle Eingliederungsstrategie. Die Schritte auf dem Weg zu Ihren beruflichen Zielen halten wir gemeinsam in einem Kooperationsplan fest.

Unser Beratungsangebot umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten. Ihr Berater wählt gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Angebot aus.

Nutzen Sie das ausführliche Beratungsangebot unserer Arbeitsvermittlung! Ihre Initiative und aktive Mitwirkung sind der Schlüssel zum Erfolg!

Wichtige Neuerungen seit Einführung des Bürgergeldes:

KOOPERATIONSPLAN:
Der Kooperationsplan (§ 15 SGB II) ist der rote Faden des Eingliederungsprozesses. Bürgergeldberechtigte erarbeiten ihn gemeinsam mit ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter. Der Kooperationsplan ist verständlich formuliert, enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und hält in prägnanter Form die gemeinsam besprochenen Schritte fest, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen. Er ist die Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess für beide Seiten.

SCHLICHTUNGSVERFAHREN:
Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans greift das Schlichtungsverfahren (§ 15a SGB II). Ziel ist, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Das vierwöchige Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen Person durchgeführt (Mitarbeitende der Jobcenter oder externe Personen).

GANZHEITLICHE BETREUUNG/COACHING:
Bürgergeld-Beziehende, deren Beschäftigungsfähigkeit erst aufgebaut und in der Folge stabilisiert werden muss, können ein individuelles Coaching (§ 16k SGB II) erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Während der Teilnahme ist auch eine aufsuchende Betreuung möglich.

WEITERBILDUNGSGELD UND -PRÄMIE: Wer eine Weiterbildung aufnimmt, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält ein Weiterbildungsgeld (§ 87a Abs. 2 SGB III) von monatlich 150 Euro. Die Weiterbildungsprämie (§ 87a Abs. 1 SGB III) für den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen wurde entfristet. Beides kann auch gewährt werden, wenn die Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat und noch andauert.

BERUFSABSCHLUSS:
Wer einen Berufsabschluss nachholt, kann die Weiterbildung bei Bedarf auch unverkürzt (§180 Abs. 4 SGB III) durchführen. 

GRUNDKOMPETENZEN:
Bürgergeld-Beziehende können grundlegende Fähigkeiten, wie Lese-, Mathe- oder PC-Kenntnisse, leichter nachholen (§ 81 Abs. 3a SGB III).