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Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss ist die finanzielle Unterstützung, die das Jobcenter an Arbeitgeber zahlen kann, wenn offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden, die Bürgergeld beziehen.

Sofern Sie einen geeigneten Bewerber haben, der jedoch (noch) nicht über ausreichend berufliche Erfahrungen oder Kenntnisse verfügt, können Sie für die Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht durch den Eingliederungszuschuss unterstützt werden.

Wichtige Information bzgl. des Antragsverfahrens, den Anspruchsvoraussetzungen sowie Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung finden Sie hier.

Weitergehende Fragen beantworten unsere Ansprechpartner des gemeinsamen Arbeitgeberservice. Die Kontaktdaten finden Sie hier.