Mitmachen möglich machen (Lesezeit: 2:00)

Ausgabejahr 2022
Datum 25.04.2022

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, können auch einen Bedarf auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd geltend machen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen dabei helfen, dass junge Menschen an für sie wichtigen Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen können.

So bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und die Chance am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus mehreren Komponenten und wird je nach Förderungsbereich als Geld- oder Sachleistung erbracht:

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarfspaket
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen
  • Schülerbeförderungskosten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die genannten Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes, der Schülerbeförderung und der mehrtägigen Klassenfahrten, über die Bildungskarte abgerechnet. Die Bildungskartennummer wird beim Anbieter (z.B. Sportverein) vorgelegt. Mit Hilfe der Kartennummer kann der Anbieter die Leistungen über die Internetseite

www.bildungskarte.org

abrechnen. Eine Übersicht der Leistungsanbieter ist ebenfalls auf der Internetseite abrufbar. Sollte ein gewünschter Anbieter nicht aufgeführt sein, sprechen Sie das Jobcenter oder das Sozialamt des Landkreises an!

Wie erhalte ich die Leistungen?

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten bereits ab dem 01.08.2019 mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII als mitbeantragt.

Die speziell dafür vorgesehenen Formulare unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Angaben zu machen und stehen auf der Internetseite des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte Süd unter

www.jc-mse.de

zum Download zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu den Leistungen oder noch keinen Bescheid über die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten haben, setzen Sie sich mit dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd in Verbindung!

Per E-Mail:     Jobcenter-MSE-Süd-BuT@jobcenter-ge.de

Per Telefon:    0395 766 4336

Schriftlich:       Jobcenter MSE-Süd, Ponyweg 37-43, 17034 Neubrandenburg


Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie außerdem im Sozialamt des Landkreises – Regionalstandort Neubrandenburg.