Sehr geehrte ukrainische Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Ab 01.06.2022 haben die Jobcenter die soziale Grundsicherung der ukrainischen Flüchtlinge übernommen.
Haben Sie eine gültige Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel?
Dann sollten Sie sich beim zuständigen Jobcenter melden, damit Ihr Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden kann. Sofern ein Anspruch besteht, sichert das Jobcenter Ihren Lebensunterhalt, unterstützt Sie bei der Suche nach einer Beschäftigung oder Ausbildung und berät Sie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten.
Beantragung Bürgergeld
Für die Antragstellung auf Bürgergeld sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung
- aktuelle Meldebescheinigung
- Bankverbindung
- Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse.
- ausgefüllter Antrag
Wir legen Wert auf eine persönliche Beratung. Bitte kommen Sie zu den Öffnungszeiten an unseren Empfang, wir kümmern uns dann gern um Ihr Anliegen.
Erreichbarkeit des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Süd
Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen:
- telefonisch: 0395/766 4096
- e-mail: Jobcenter-MSE-Sued.Migration@jobcenter-ge.de
- online: www.jc-mse.de