Navigation und Service

Arbeitsvermittlung

Neben der Gewährung der Geldleistungen haben die Jobcenter die gesetzliche Aufgabe, Sie auf Ihrem Weg zurück in das Erwerbsleben zu unterstützen. Ziel ist es, Ihren Hilfebedarf zu beenden oder auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord verfügt über speziell geschulte Mitarbeiter*innen für die Beratung und Vermittlung und Fallmanager*innen für die vertrauliche Beratung in Lebenskrisen. Sie

  • beraten zu allen Fragen der Arbeitssuche,
  • unterbreiten Stellenangebote,
  • beziehen weitere wichtige Aspekte der Lebensumstände mit ein,
  • verfügen über ein breites Netzwerk von Unterstützungsangeboten,
  • unterbreiten Ihnen Angebote zur Unterstützung der Arbeitssuche,
  • unterbreiten Qualifizierungsangebote und
  • fördern die Arbeitsaufnahme.

Die Integrationsfachkräfte und Fallmanager*innen nehmen nach Ihrer Meldung im Jobcenter Kontakt zu Ihnen auf. Das können Sie ebenso tun und einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner vereinbaren.

Der Weg zurück ins Erwerbsleben kann nur durch Ihre aktive Mitwirkung gelingen. Es gilt der gesetzliche Grundsatz des Forderns und Förderns. Bewerben Sie sich eigeninitiativ. Jeder Job zählt, auch ein Minijob. Sofern Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kommen Sie auf uns zu.