Kooperations- und Schlichtungsverfahren
Im Kooperationsplan halten Sie gemeinsam mit uns Ihre Ziele und die nächsten Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit fest.
Der neue Kooperationsplan
Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner einen Kooperationsplan. In diesem legen wir gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie wir dieses erreichen. Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Schlichtungsverfahren – was ist das?
Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren Ansprechpartner im Jobcenter.
Weitere Informationen zum Kooperationsplan und dem Schlichtungsverfahren finden Sie im Flyer.