Jobcenter Lüchow-Dannenberg: Weiterhin vereinfachter Antrag für die Grundsicherung

Nr. 2/2021 - 24. November 2021

Ausgabejahr 2021
Datum 24.11.2021

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden einige Veränderungen in den Sozialleistungen vorgenommen. Nunmehr hat der Gesetzgeber auch den vereinfachten Zugang in die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) über den Jahreswechsel hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert, informiert das Jobcenter (JC) Lüchow-Dannenberg.

Dazu Fabian Huske, Geschäftsführer der hiesigen Institution: „Für Hilfesuchende in unserem Haus bedeutet es, dass nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung stattfindet. Gleichzeitig werden die Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe anerkannt“.

In diesem Zusammenhang rückt das JC auf einen weiteren, relativ neuen Service in den Vordergrund: Online-Anträge. Wer derzeit Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) möchte, kann den vereinfachten Antrag online direkt an das JC schicken. Dafür werden der Antrag und eventuelle Anlagen auf der Webseite geöffnet und ausgefüllt, einmal abgespeichert und hochgeladen. Weitere Nachweise können abfotografiert und ebenfalls mit hochgeladen werden. Es ist nicht nötig, sich vorab zu registrieren oder eine Originalunterschrift zu leisten. „Der Onlinezugang erleichtert den Weg zur finanziellen Unterstützung. Zudem können damit Fahrt- und Portokosten gespart werden“, so Huske.

Weiterführende Informationen und den vereinfachten Antrag gibt es im Internet unter

www.jobcenter-ge.de/luechow-dannenberg

oder

www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung.