Jobcenter Lüchow-Dannenberg: Vermittlung und Leistungen für Ukraine-Geflüchtete aus einer Hand

Nr. 2/2022 - 25. Mai 2022

Ausgabejahr 2022
Datum 25.05.2022

Als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine suchen Menschen auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg Schutz. Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind, werden ab dem 1. Juni vom hiesigen Jobcenter (JC) in Lüchow betreut. Sie wechseln somit vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

„Der Übergang zum JC wird schon länger diskutiert und ist nun in entsprechende rechtliche Bahnen geleitet worden. Der Landkreis und wir als Jobcenter stehen im engen Austausch. Wir realisieren gemeinsam den Wechsel praktisch, so dass keine Lücken entstehen“, so Fabian Huske, Geschäftsführer des JC Lüchow-Dannenberg. Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR).

Der Antrag auf Grundsicherung kann persönlich im JC oder online gestellt werden. Informationen und Unterlagen können hier abgerufen werden: www.jobcenter-ge.de/luechow-dannenberg. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden. „Natürlich sind Unterstützerinnen und Unterstützer mit Sprachkenntnissen herzlich willkommen“, so Huske.

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von vom JC betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.

Agentur für Arbeit und Jobcenter in Lüchow unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. „Eine möglichst nahtlose Leistungserbringung hat für uns oberste Priorität“, so der Geschäftsführer und ergänzt „Wir raten Geflüchteten, sich umgehend mit der Wahl der Krankenkasse zu beschäftigen und ein Konto, auf das die Leistungen gezahlt werden, einzurichten. Dafür kann beispielsweise ein kostenfreies Basiskonto genutzt werden“.

Ab Juni werden dann nicht nur die Leistungen durch das JC erbracht, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seerauer Straße 37 beraten und unterstützen auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Dazu zählen Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung. „Unser Ziel ist es, die Menschen entsprechend ihrer Ausbildung zu vermitteln“, betont Huske.