Corona-Pandemie: Jobcenter unterstützt Solo- Selbstständige in der Pandemie

Ausgabejahr 2020
Datum 09.11.2020

Pressemitteilung 09.November 2020

Im Zeichen der sich wieder verschärfenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für das wirtschaftliche und kulturelle Leben auch im Landkreis Lüchow- Dannenberg, weist das hiesige Jobcenter auf Unterstützungsangebote insbesondere für Solo- Selbstständige hin. Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche beschlossen, dass der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende März 2021 verlängert wird. Eine telefonische Hotline berät bundesweit speziell zur Lage von Solo-Selbstständigen unter 0800 - 4555521.

Wer als Solo-Selbstständiger von Einnahmeausfällen betroffen ist, kann einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) stellen. Ein Anspruch besteht, wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig bestritten werden kann. Dabei geht es um finanzielle Mittel für den täglichen Bedarf, die Kosten der Unterkunft sowie die Krankenversicherung. Die Höhe der Leistung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab, beispielsweise der Anzahl der Personen im Haushalt und verbleibende Einnahmen aus der Selbstständigkeit.

Alle Anträge werden unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Verwertbare Vermögensgegenstände und Erspartes für die Altersvorsorge bleiben grundsätzlich bis zu einer angemessenen Höhe unberücksichtigt. Weitere Erleichterungen gibt es bei der Kostenübernahme für die Unterkunft und Heizung (KdU) und Nebenkosten.

Alle weiteren Details zur Grundsicherung, Hilfen zum Ausfüllen der Anträge und eine Chat-Bot- Beratung gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/. Informationen sowie weiterführende Links   hat das Jobcenter Lüchow-Dannenberg auch auf seiner Internetseite www.jobcenter-ge.de/luechow-dannenberg zusammengestellt.