Änderungsmitteilung ab dem 1. September 2019 - Kosten der Unterkunft
Höhe der zuschussfähigen Mieten
Ausgabejahr
2019
Datum
01.09.2019
Höchstbeträge zuschussfähige Mieten
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im August 2019 die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch und dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch neu festgesetzt. Das neue Merkblatt über die Kosten der Unterkunft - Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten - können Sie hier herunterladen.