Jobcenter Lüchow-Dannenberg: Kinderfreizeitbonus wird im August ausgezahlt

Ausgabejahr 2021
Datum 05.07.2021

Im August wird der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Die Auszahlung muss nicht separat beantragt werden, darauf weist das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hin.

„Durch die Corona-Pandemie haben gerade Kinder und Jugendliche in den vergangenen Monaten viel zurückstecken müssen. Durch den Bonus pro Kind in Höhe von 100 Euro sollen die Folgen abgefedert und Familien dabei unterstützt werden, beispielsweise in den Ferien Freizeitangebote wahrzunehmen“, erläutert Fabian Huske, Geschäftsführer des Jobcenters Lüchow-Dannenberg.

Einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben Minderjährige, die im August Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Die einmalige Zahlung von 100 Euro erfolgt automatisch durch das Jobcenter ab der 32. Kalenderwoche. Den entsprechenden Bewilligungsbescheid sendet das Jobcenter in Lüchow ebenfalls automatisch zu. Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes haben, erhalten den Kinderfreizeitbonus von der Familienkasse und nicht vom Jobcenter.