Grundsicherung: Erleichterter Zugang bis Jahresende verlängert

Ausgabejahr 2020
Datum 05.10.2020

Pressemitteilung 05. Oktober 2020

Der Gesetzgeber hat auf Grund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert, darauf weist das Jobcenter (JC) Lüchow-Dannenberg hin.

Die Regelungen greifen für Neu- und Weiterbewilligungsanträge, bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt. Sie werden weiterhin unter den erleichterten Bedingungen im JC bearbeitet. „Wenn Kunden in diesem Zeitraum erklären, dass sie über kein erhebliches Vermögen verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten werden", verdeutlicht Fabian Huske, Geschäftsführer des JC Lüchow-Dannenberg. Liegt ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vor, kann das JC im Bewilligungszeitraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkennen.

Informationen unter anderem dazu sowie weiterführende Links hat das JC auf seiner Internetseite www.jobcenter-ge.de/luechow-dannenberg zusammengestellt.