Bürgergeld in Lüchow-Dannenberg: Zweite Stufe der Reform startet am 1. Juli

Nr. 2/2023 - 3. Juli 2023

Ausgabejahr 2023
Datum 03.07.2023

Zum Monatswechsel traten zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld in Kraft, teilt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg mit.  Dabei werden vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Im ersten Schritt wurde zum Jahresanfang unter anderem der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

„Mit der neuen Ausrichtung insbesondere im Hinblick auf die Qualifizierungsförderung rückt eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration in den Fokus“, hebt Fabian Huske, Geschäftsführer des hiesigen Jobcenters, hervor und führt weiter aus: „Mit der neuen ganzheitlichen Betreuung können wir die Menschen noch besser unterstützen“. 

Stand März (endgültige Daten) betreute das Jobcenter Lüchow-Dannenberg insgesamt 3.559 Personen, davon 2.508 erwerbsfähige Leistungsberechtige, in 1.989 Bedarfsgemeinschaften.

Weitere Informationen auch zu den Online-Dienstleistungen auf www.jobcenter-ge.de/luechow-dannenberg.

Die wichtigsten Änderungen zum 1. Juli 2023 auf einem Blick:

  • Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen, zum Beispiel finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art, können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.