Merkblatt über die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen ab 01.09.2021
Um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen, wurde der Heizkostenfaktor von 1,10 € pro qm auf 1,50 € pro qm erhöht. Der gestiegene Heizkostenfaktor wird für alle Abrechnungen ab 01.04.2022 und zukünftige Leistungsberechnungen berücksichtigt.