Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnah­men sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

Beispiele für zu berücksichtigendes Einkommen:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • Einnahmen aus Aktienbesitz,
  • Renten jeder Art,
  • einmalige Einnahmen (z. B. Steuererstattungen, Abfindungen),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Beispiele für nicht zu berücksichtigendes Einkommen:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen,
  • Blindengeld,
  • Pflegegeld bei Vollzeitpflege für den erzieherischen Einsatz für das erste und zweite Pflegekind ganz und für das dritte Pflegekind 25 %, sofern es sich nicht um Kindertagespflege handelt,
  • besondere Zuwendungen, wie z. B. Soforthilfe bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln (bei Alters- oder Ehejubiläum, Lebensrettung), Spen­den aus Tombolas für bedürftige Menschen.

Welche Beträge können vom Einkommen abgezogen werden?

Anhand des von Ihnen angegebenen Einkommens ermittelt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg die hiervon abzuziehenden Absetzungs- und Freibeträge und errechnet so Ihr anzurechnendes Einkommen. Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden verschiedene Absetzungs- und Freibeträge sowie Aus­gaben vom Einkommen abgezogen.

Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträ­ge sind unter anderem:

  • die auf das Einkommen entfallenden Steuern,
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
  • gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen,
  • nach Einkommenssteuergesetz geförderte Beiträge zur Altersvorsorge,
  • Werbungskosten (z. B. Fahrkosten, doppelte Haus­haltsführung),
  • Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhalts­pflichten,
  • Freibeträge bei Erwerbstätigkeit.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Kurzbeschreibung handelt. Weitere Antworten auf Ihre Fragen und ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.