Einkommen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Beispiele für zu berücksichtigendes Einkommen:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld,
- Kapital- und Zinserträge,
- Einnahmen aus Aktienbesitz,
- Renten jeder Art,
- einmalige Einnahmen (z. B. Steuererstattungen, Abfindungen),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Beispiele für nicht zu berücksichtigendes Einkommen:
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen,
- Blindengeld,
- Pflegegeld bei Vollzeitpflege für den erzieherischen Einsatz für das erste und zweite Pflegekind ganz und für das dritte Pflegekind 25 %, sofern es sich nicht um Kindertagespflege handelt,
- besondere Zuwendungen, wie z. B. Soforthilfe bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln (bei Alters- oder Ehejubiläum, Lebensrettung), Spenden aus Tombolas für bedürftige Menschen.
Welche Beträge können vom Einkommen abgezogen werden?
Anhand des von Ihnen angegebenen Einkommens ermittelt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg die hiervon abzuziehenden Absetzungs- und Freibeträge und errechnet so Ihr anzurechnendes Einkommen. Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden verschiedene Absetzungs- und Freibeträge sowie Ausgaben vom Einkommen abgezogen.
Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträge sind unter anderem:
- die auf das Einkommen entfallenden Steuern,
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen,
- nach Einkommenssteuergesetz geförderte Beiträge zur Altersvorsorge,
- Werbungskosten (z. B. Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung),
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten,
- Freibeträge bei Erwerbstätigkeit.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Kurzbeschreibung handelt. Weitere Antworten auf Ihre Fragen und ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.