Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg bietet Ihnen als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber diverse gesetzliche Fördermöglichkeiten für die Eingliederung von Beschäftigten an. Eingliederungszuschüsse, Bildungsmaßnahmen, spezielle Förderprogramme für gehandicapte Menschen, Förderungen bei der Integration junger Menschen – zielgerichtete Maßnahmen, die für Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die Einstellung, ob in Arbeit oder Ausbildung, leichter machen.
Doch bitte beachten Sie:
Ihre Förderanfrage muss vor Arbeitsaufnahme Ihrer zukünftigen Mitarbeiterin bzw. Ihres zukünftigen Mitarbeiters gestellt werden und Förderentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen. Ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen gewährt werden, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Dieser Prüfung liegen grundsätzlich drei Fragen zugrunde, die klären sollen, ob eine Förderung angemessen und notwendig ist.
Beispiel:
Für einen Arbeitnehmer wird ein Eingliederungszuschuss beantragt.
1. Frage:
Liegen in der Person des Arbeitnehmers Eigenschaften vor, die die Aufnahme einer Beschäftigung erschweren und die ihn im Vergleich zu anderen Arbeitsuchenden schlechter stellen (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, alleinerziehend, hohes Lebensalter)?
2. Frage:
Weist die zu besetzende Arbeitsstelle Anforderungen auf, die der Arbeitnehmer nicht komplett erfüllt und die nicht im Rahmen einer „normalen“ Einarbeitung beherrschbar werden?
3. Frage:
Kann der Arbeitnehmer, in vertretbarer Zeit, nur mit Hilfe einer Förderung integriert werden?
Wird eine dieser Fragen mit „Nein“ beantwortet, kommt eine Förderung nicht in Betracht, denn: Eingliederungsleistungen sind keine Subvention von Wirtschaftsbetrieben oder eine Prämie für die Einstellung arbeitsloser Menschen. Förderungen sollen individuelle Wettbewerbsnachteile bzw. Minderleistungen der eingestellten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer ausgleichen.
Wenn Sie die Förderinstrumente für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber nutzen möchten und weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service unter
Tel. 0800 4 5555 20*.
*Der Anruf ist für Sie kostenlos.