Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Seit dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Zuständig ist dann das Jobcenter Lüchow-Dannenberg.
Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem 23. Februar 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, können Arbeitslosengeld II direkt nach der Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Beratung und finanzielle Unterstützung erfolgt ab dann durch das Jobcenter Lüchow-Dannenberg.
Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Eine Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.
Für die Antragstellung bei dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig.
Wichtig:
Für die Auszahlung der Leistungen benötigen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Den Antrag erhalten Sie direkt bei einer Bank oder Sparkasse.
Auf der Internetseite Jobcenter | Handbook Germany finden sich ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld. Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, kann zwischen mehreren Sprachen ausgewählt werden, in den die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden.
In einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Daniel Terzenbach und der Botschafter der Ukraine in Deutschland Oleksii Makeiev an ukrainische Geflüchtete, um ihre Vermittlung in Arbeit nach Abschluss des Integrationskurses zu befördern. Die Geflüchteten werden auf die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration hingewiesen. Es wird dabei auch deutlich gemacht, dass eine Arbeitsaufnahme in Deutschland erwartet wird und für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Den gemeinsamen Brief des BMAS, des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik können Sie sich hier in deutscher und ukrainischer Sprache ansehen:
Ergänzende Informationen zum Bürgergeld (deutsch/ukrainisch)
Wichtige Begriffe - einfach erklärt! (deutsch)
Wichtige Begriffe - einfach erklärt! (ukrainisch)
Merkblatt zur Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Bürgergeld (deutsch)
Merkblatt zur Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Bürgergeld (ukrainisch)
Kindergeldantrag
Erklärvideos Kindergeldantrag: Auf der Internetseite www.germany4ukraine.de finden Sie zwei Erklärvideos, jeweils auf Russisch und Ukrainisch. Hinweis: Oben rechts kann die Sprache der Internetseite www.germany4ukraine.de geändert werden.
Erklärvideos zu den Antragsvordrucken auf Bürgergeld finden Sie hier. Die Erklärvideos sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Merkblatt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine - Arbeiten in Niedersachsen/Deutschland
In diesem Merkblatt finden Sie erste wichtige Informationen für das Arbeiten in Niedersachsen bzw. in Deutschland und Unterstützungsangebote. Weitere ergänzende Informationen bekommen Sie jeweils unter den angeführten Links
Інформаційний бюлетень для біженців з України - Працевлаштування в Нижній Саксонії/в Німеччині
У цьому інформаційному бюлетені Ви можете знайти важливу інформацію щодо працевлаштування в Нижній Саксонії і Німеччині, а також інші пропозиції допомоги.
Ви можете отримати додаткову інформацію за наступними посиланнями або загальну інформацію за посиланням
Информационный бюллетень для беженцев с Украины Трудоустройство в Нижней Саксонии/в Германии
В этом информационном бюллетене Вы можете найти важную информацию насчет трудоустройства в Нижней Саксонии и Германии, а также другие предложения помощи. Ви можете получить дополнительную информацию по ссылке или общую информацию по
Anerkennung Berufsabschlüsse
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung hat Merkblätter zum Anerkennungsprozess für pädagogische Abschlüsse in verschiedenen Sprachen verfasst (Pädagogische Abschlüsse Erzieher*in / soz.päd. Assisten*in).
Sie finden eine Verfahrensbeschreibung, Links zu Anträgen und weiterführenden Informationen sowie zu den Merkblättern hier.