Informationsfreiheitsgesetz

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es Bürger:innen ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürger:innen ohne Antragstellung Einsicht in interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II - Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger (Landkreis Lüchow-Dannenberg und Bundesagentur für Arbeit) des Jobcenters Lüchow-Dannenberg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Weitergehende für das Jobcenter Lüchow-Dannenberg geltende Regelungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie hier und die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hier.

Dienstregelungen des Jobcenters Lüchow-Dannenberg:

Den Organisationsplan des Jobcenters Lüchow-Dannenberg finden Sie hier.

Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das Jobcenter Lüchow-Dannenberg sein Online-Informationsangebot auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.