Bürgergeld
Beginn ab 2023
Eine Leistung der Grundsicherung
Info vom 30.10.2023
handbook germany - Information des BMAS zum Bürgergeld in mehreren Sprachen
Info vom 26.07.2023
Broschüre zum Bürgergeld in englischer Sprache
Info vom 07.07.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht Informationen zum Bürgergeld:
- Allgemeine Informationen zum Bürgergeld
- Video Antworten zum Bürgergeld
- Flyer in mehreren Sprachen
- Broschüre Bügergeld
- Freibetragsrechner zum 01.07.2023
Info vom 29.06.2023
Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. Die vollständige Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit können Sie hier herunterladen.
Info vom 21.04.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht eine Internetseite mit 100 Fragen und Antworten zum Bürgergeld im Bereich SGB II.
Info vom 20.12.2022
Das Jobcenter veröffentlicht aktuelle Informationen für die Jobcenter-Kundschaft über das neue Gesetz zum Bürgergeld, welches ab 01.01.2023 gilt. Den Download dieses Kundenbriefes erhalten Sie hier.
Info vom 05.12.2022
Am 25.11.2022 wurde nunmehr die Einführung des Bürgergeldes im Bundesrat verabschiedet. Das neue Sozialgesetzbuch II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende tritt in zwei Etappen in Kraft. Zum 01. Januar 2023 gibt es im Wesentlichen die Erhöhung der Regelbedarfe. Darüber hinaus gibt es neue Regelungen bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten und bei der Berücksichtigung von Vermögen. Details zu den Änderungen können Sie der Seite der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Sofern Ihr laufender Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus reicht, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Die Umstellung auf das Bürgergeld erfolgt automatisch.
Sie möchten überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnten? Über diesen Link können Sie den Bedarfsrechner mit Ihren Daten befüllen und sich informieren. Sollte sich danach für Sie ein Anspruch ermitteln und Sie einen Antrag bei uns stellen wollen, können Sie dies gerne online unter Jobcenter digital durchführen.