Änderungen bei der Entgegennahme von E-Mails

Datum 04.06.2024

Der Schutz von Sozialdaten hat im Jobcenter Landkreis Wittenberg oberste Priorität.

Auf der Grundlage der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den weiteren Vorschriften des Sozialdatenschutzes, hat das Jobcenter Landkreis Wittenberg sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt erfasst, eingesehen, verarbeitet, übermittelt und veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für besondere Arten personenbezogener Daten (sensitive Daten) und für als Privatgeheimnis geschützte Sachverhalte. Der Versand von Daten per (unverschlüsselter) E-Mail ist mit Risiken verbunden. Über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten können verändert oder verfälscht werden. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt, die Vertraulichkeit ist nicht gewahrt.

Aus diesen Gründen können daher Anträge, Veränderungsmeldungen zum Leistungsbezug SGB II und anderen Förderleistungen sowie damit verbundene Dokumente, die Sozialdaten enthalten, nicht per herkömmlicher E-Mail entgegengenommen und nicht bearbeitet werden.

Die Empängerinnen und Empfänger  von Bürgergeld werden gebeten, den online-Service über Jobcenter digital zu nutzen.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit entsprechende Informationen und Unterlagen per verschlüsselter E-Mail oder postalisch zu übermitteln. Bitte reichen Sie daher Informationen / Unterlagen zukünftig nur über einen datenschutzrechtlich sicheren Zugang ein, da diese sonst im Rahmen der Bearbeitung keine Berücksichtigung finden können.