Erleichterung bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II

Datum 17.02.2021

Ab sofort sind bei allen Antragstellungen auf Arbeitslosengeld II nur noch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie beizufügen. Dies gilt sowohl bei Erstantragstellungen als auch bei Antragstellungen auf Weiterbewilligung. Sofern in Einzelfällen die Vorlage weiterer Kontoauszüge erforderlich ist, werden Sie darüber informiert.