Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Datum 26.09.2023

Seit Januar2023 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft.

Nach diesem Gesetz können geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erlangen.

Voraussetzungen für einen Antrag auf Chancen-Aufenthaltsrecht:

  • Sie müssen zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben
  • Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben
  • Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein oder wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
  • Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen

Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt dann auch für die "Kernfamilie" - also beispielsweise für Kinder oder Ehepartner, auch wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.

Wenn von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wurde, erhalten diese Personen eine Beschäftigungserlaubnis. Bei Bedürftigkeit besteht in den 18 Monaten kein Anspruch  auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern auf Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld.  Vom Jobcenter werden sie unterstützt, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit zu finden und aufzunehmen.

Um nach Ablauf der 18 Monate die Voraussetzungen nach §25a oder §25 b Aufenthaltsgesetz zu erfüllen und ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, müssen diese Personen dann überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen können.

Wichtig: Bürgergeld muss eigenständig beim Jobcenter beantragt werden. Der Antrag sollte  rechtzeitig, spätestens sofort nach der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts gestellt werden.

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