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Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung Teilhabe

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätten (KiTa) oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des Bildungspakets ändert sich das. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt, bis auf das Schulgeld bzw. die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs, direkt durch den Landkreis Uelzen.

Den Flyer des Landkreis Uelzen zu "Informationen zum Bildungspaket" findne Sie hier.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld bzw. Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • Sozialhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),
  • Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) gemäß Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen ist die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Diese wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Welche Leistungen enthält das Bildungspaket und in welchem Umfang werden diese gewährt?

  • Das Essensgeld für das Mittagessen in KiTa, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
  • Zuschuss für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Gebühren in der Musikschule) in Höhe von 15 Euro monatlich pro Kind.
  • Der pauschale Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie etwa Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Lernsoftware pro Schuljahr. Die Auszahlung für Bürgergeld - Empfänger erfolgt durch das Jobcenter.
  • Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler können übernommen werden.
  • Kostenübernahme von Tagesfahrten und mehrtägigen Klassenfahrten von Schulen und KiTas.
  • Ergänzende angemessene Lernförderung (Vordruck: "Bestätigung der Schule" erforderlich). Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.

Wie kann ich bzw. mein Kind die Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen?

Erforderlich ist zuallererst ein gesonderter Antrag. Das Antragsformular erhalten Sie beim Landkreis Uelzen. Zudem können Sie die benötigten Formulare auf der Internetseite des Landkreises herunterladen.

Dem Antrag muss immer der aktuelle Bewilligungs- bzw. Leistungsbescheid der jeweiligen Anspruchsgrundlage (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe) beigefügt sein. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt. Für die fristgerechte Antragsstellung sind die Familien selbst verantwortlich.

Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beteiligen wollen?

Ob Mensabetreiberinnen und Mensabetreiber, Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an den Landkreis Uelzen wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

Wie können sich Schulen und KiTas beteiligen?

Auch Schulen und KiTas sollten sich mit dem Landkreis in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder und können den Eltern Hinweise geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie den Nachhilfebedarf bestätigen, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Beratung und Auskunft zum Bildungs- und Teilhabepaket erteilt Ihnen das Bildungs- und Teilhabebüro beim Landkreis Uelzen.

Adresse: Albrecht - Thaer - Str. 101, 29525 Uelzen 

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Tel.: 0581 / 82 - 396
  • Tel.: 0581 / 82 - 151
  • Tel.: 0581 / 82 - 3121