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Einmalzahlung (§73 SGB II)

Ausgabejahr 2022
Datum 07.07.2022

Die in fast allen Lebensbereichen steigenden Kosten belasten insbesondere einkommensschwache Haushalte. Das Entlastungspaket 2022 wirkt dieser Entwicklung entgegen. Eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gehört zum zweiten Entlastungspaket 2022, dass von der Bundesregierung im April beschlossen wurde.

 Anspruch auf die Einmalzahlung haben volljährige Alleinstehende und Alleinerziehende oder volljährige Partner. Ein Antrag, um diese Leistung zu erhalten, müssen Kund*innen nicht stellen. Es handelt sich um eine automatisierte Sonderzahlung ohne Verrechnung und zentrale Bescheidung die systemseitig zum 23.07.2022 vorgenommen wird.