Jobcenter Ilm-Kreis führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Ausgabejahr
2021
Datum
24.11.2021
Das Jobcenter Ilm-Kreis bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kund*innen und Kolleg*innen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzt das Jobcenter ab Donnerstag, 25. November 2021, die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kund*innen können Anliegen online erledigen
Alle Kund*innen können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services des Jobcenters oder telefonisch erledigen.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Kund*innen erreichen das Jobcenter Ilm-Kreis auch weiterhin über:
Tel.: 03628 6105 962
Fax: 03628 6105 858
Jobcenter-Ilm-Kreis@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen finden Sie auf www.jobcenter-ge.de