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Jobcenter Ilm-Kreis führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Ausgabejahr 2021
Datum 24.11.2021

Das Jobcenter Ilm-Kreis bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kund*innen und Kolleg*innen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzt das Jobcenter ab Donnerstag, 25. November 2021, die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kund*innen können Anliegen online erledigen

Alle Kund*innen können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services des Jobcenters oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Kund*innen erreichen das Jobcenter Ilm-Kreis auch weiterhin über:

Tel.: 03628 6105 962

Fax: 03628 6105 858

Jobcenter-Ilm-Kreis@jobcenter-ge.de

Weitere Informationen finden Sie auf www.jobcenter-ge.de