Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.
Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann erkennt das Jobcenter Folgendes als Bedarf an:
Grundmiete
+ Nebenkosten
+ Heizkosten
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Dann übernimmt das Jobcenter nach Prüfung folgende Kosten:
Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums
+ Nebenkosten (z. B. Trinkwasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, etc.)
+ Heizkosten (z. B. Brennstoffe, Heizungswartung)
Informationen zur aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (Unterkunftsrichtlinie) sowie zu einmaligen Leistungen des Ilm-Kreises finden sie hier.
Wo die Übersicht der aktuellen Unterkunftsrichtlinie zu finden ist:
1. Öffnen Sie den oben stehenden Link.
2. Öffnen Sie die Registerkarte "Sozialhilfe".
3. Hier ist die aktuelle Unterkunftsrichtlinie zu finden.
Weiterführende Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie zum Thema Heizkosten - Bürgergeld für einen Monat - finden Sie hier: Kosten der Unterkunft und Heizung.