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Kosten der Unterkunft

Gesetzesgrundlage

Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.

Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann erkennt das Jobcenter Folgendes als Bedarf an:

   Grundmiete
+ Nebenkosten
+ Heizkosten

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Dann übernimmt das Jobcenter nach Prüfung folgende Kosten:

   Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums
+ Nebenkosten (z. B. Trinkwasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, etc.)
+ Heizkosten (z. B. Brennstoffe, Heizungswartung)

Informationen zur aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (Unterkunftsrichtlinie) sowie zu einmaligen Leistungen des Ilm-Kreises finden sie hier.

Wo die Übersicht der aktuellen Unterkunftsrichtlinie zu finden ist:

1. Öffnen Sie den oben stehenden Link.

2. Öffnen Sie die Registerkarte "Sozialhilfe".

3. Hier ist die aktuelle Unterkunftsrichtlinie zu finden.

KdU_RL_1

KdU_RL_2

Weiterführende Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie zum Thema Heizkosten - Bürgergeld für einen Monat - finden Sie hier: Kosten der Unterkunft und Heizung.