Öffentliche Zustellung

Wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zugestellt werden kann, soll die Öffentliche Zustellung angeordnet werden.

Rechtsgrundlage für die öffentliche Zustellung ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das Jobcenter Holzminden hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide bestimmt.

Mit der Öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Sollte ein Bescheid an Sie öffentlich zugestellt werden, können Sie diesen im benannten Standort abholen.

Bitte vereinbaren Sie für die Abholung ein Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05531 7047 4 von 08.00-18.00 Uhr.