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Das Schlichtungsverfahren – was ist das?

Seit dem 01.07.2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abgelöst (§15 Sozialgesetzbuch II). Diesen Plan vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer persönlichen AnsprechpartnerIn im Jobcenter Holzminden.

Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Eine Schlichtungsperson wird dann in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die von Ihnen und Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitgetragen wird.

Mit dem Schlichtungsverfahren nach § 15a Sozialgesetzbuch II wird es das Angebot geben, bei Unstimmigkeiten über den Kooperationsplan eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, melden Sie sich bitte schriftlich bei uns:

Jobcenter Holzminden
Schlichtungsverfahren
Steinbreite 12
37603 Holzminden

E-Mail: Jobcenter-Holzminden.Schlichtung@jobcenter-ge.de