Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Ausgabejahr 2022
Datum 30.05.2022

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen.  Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder bei Erhalt einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis vor dem 1. Juni 2022 mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31. Oktober 2022 anerkannt werden.

 

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Bis zur Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung (SGB II) bleiben die Geflüchteten im Asylbewerberleistungsbezug. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann. Über die Integrationsmanager werden zusätzlich Termine in den Rathäusern vor Ort vereinbart. Antragssteller können sich daher an die Integrationsmanager wenden und so den nächsten Vor-Ort-Termin erfahren.

 

„Dank der sehr kooperativen Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren im Hohenlohekreis, den Rathäusern und Integrationsmanagern sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern war es uns schon möglich,  vielen in den Gemeinden untergekommenen ukrainischen Geflüchteten die notwendigen Antragsunterlagen vor Ort auszuhändigen bzw. diese entgegen zu nehmen“, so der Geschäftsführer des Jobcenters Edgar Oettig zur aktuellen Situation. Ziel sei es, trotz der knappen Vorlaufzeit in möglichst vielen Fällen die Leistungen der Grundsicherung schnell auszahlen zu können.  

 

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.

 

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes beraten und unterstützen die Jobcenter beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.

 

In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ihrer beruflichen Qualifikation entsprechend zu vermitteln.

 

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/