Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bei Fragen zu Antragstellung, Bearbeitungsständen oder sonstigen Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 07940 9151-581 oder über den Postfachservice von jobcenter.digital. Auskünfte per E-Mail werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt, aber Sie können unter Angabe Ihrer BG-Nummer, Telefonnummer und idealerweise Ihrem Anliegen per E-Mail unter jobcenter-hohenlohekreis.leistung@jobcenter-ge.de* eine Rückruf-Bitte an das Jobcenter Hohenlohekreis senden.

Sie möchten selbst eine Vorab-Berechnung durchführen? Nutzen Sie gerne einen der Bürgergeld-Rechner, die Sie über die Suchmaschine Ihrer Wahl finden. Dies kann Ihnen einen Hinweis auf einen möglichen Bürgergeld-Anspruch liefern (ohne Gewähr). Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zu einem möglichen Anspruch zur Verfügung. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung einfach die Online-Terminvergabe.

 

*Wir weisen darauf hin, dass eine unverschlüsselte E-Mail ein unsicherer Übertragungsweg ist und in ihrer Datensicherheit in etwa einer Postkarte entspricht.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Eine weitergehende schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen oder Anliegen in Form einer unverschlüsselten E-Mail ist uns daher nicht möglich. 

Wir bieten Ihnen mit JOBCENTER.DIGITAL eine sichere Möglichkeit uns Nachrichten oder Dokumente zu schicken. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und

• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten.

Mehr Informationen zum Thema "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten auf der rechten Seite.