Weiterbewilligungsantrag

Sie erhalten den Weiterbewilligungsantrag (WBA) einige Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums per Post automatisch nach Hause. Alternativ steht Ihnen der Weiterbewilligungsantrag auch zum Download zur Verfügung.

Um in überschaubaren Abständen prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für Ihren Anspruch noch gegeben sind, werden die Leistungen in der Regel jeweils für 6 bzw. 12 Monate bewilligt.

Bitte füllen Sie den Weiterbewilligungsantrag immer vollständig aus. Das bedeutet insbesondere, dass die Eintragungen vollständig sind und Ja/Nein-Fragen zwingend beantwortet werden. Falls Ihnen Kosten für Unterkunft und Heizung entstehen, so tragen Sie Ihre aktuellen Kosten ein. Sie vermeiden dadurch Rückfragen und verkürzen die Bearbeitungszeit.

Reichen Sie folgende Nachweise mit ein:

- 3 Monate Kontoauszüge aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft

- Nachweise zu Unterhaltszahlungen

- die Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate

- letzte Jahresneben- bzw. Heizkostenabrechnung (sofern noch nicht vorgelegt)

- etc.

Sollten Änderungen für die Zukunft auftreten, reichen Sie diese (soweit bekannt) bereits direkt mit ein.

 

Änderungen Ihrer persönlichen Umstände sind immer umgehend und unaufgefordert mitzuteilen (z.B. Umzug, Arbeitsaufnahme, Mietpreiserhöhung etc.).

WBA