Vorrangige Leistungen
Vorrangige Leistungen sind durch den Leistungsberechtigten verpflichtend in Anspruch zu nehmen, um damit ggf. die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, verkürzen oder vermindern.
Beispiele für vorrangige Leistungen:
Arbeitslosengeld I
BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Elterngeld
Altersrente, Erwerbsminderungsrente
Halbwaisen- und Vollwaisenrente
Kindergeld
Kinderzuschlag
Krankengeld
Unterhaltsvorschuss
Witwenrente
Weitere Renten aus dem In- und Ausland
Wohngeld (Wohngeldstelle Öhringen und Ortsteile: Rathaus Stadt Öhringen, Wohngeldstelle Hohenlohekreis ohne Öhringen und Ortsteile: Landratsamt Hohenlohekreis)