Vorrangige Leistungen

Vorrangige Leistungen sind durch den Leistungsberechtigten verpflichtend in Anspruch zu nehmen, um damit ggf. die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, verkürzen oder vermindern.

 

Beispiele für vorrangige Leistungen:

Arbeitslosengeld I

BAföG

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Elterngeld

Altersrente, Erwerbsminderungsrente

Halbwaisen- und Vollwaisenrente

Kindergeld

Kinderzuschlag

Krankengeld

Unterhaltsvorschuss

Witwenrente

Weitere Renten aus dem In- und Ausland

Wohngeld (Wohngeldstelle Öhringen und Ortsteile: Rathaus Stadt Öhringen, Wohngeldstelle Hohenlohekreis ohne Öhringen und Ortsteile: Landratsamt Hohenlohekreis)