Verzicht

Sie haben telefonisch beim Jobcenter Hohenlohekreis einen Antrag auf Leistungen gestellt, Ihnen wurden die Antragsformulare zugesendet und nun möchten Sie doch keinen Antrag mehr stellen?

Oder Sie haben einen Antrag eingereicht, daraufhin eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten und stellen nun fest, dass noch viele Unterlagen fehlen und es Ihnen der Aufwand nicht wert ist?

Sie können Ihren Antrag auf Leistungen beim Jobcenter jederzeit zurückziehen. Dafür steht Ihnen im Downloadbereich (Service) der Vordruck "Rücknahmeerklärung" zur Verfüung.

Bitte füllen Sie die Rücknahmeerklärungvollständig aus, lassen Sie sie von jeder Person der Bedarfsgemeinschaft über 15 Jahre unterschreiben und senden Sie sie an das Jobcenter Hohenlohekreis zurück. Alternativ können Sie einen formlosen Brief einreichen, welcher von Ihnen unterschrieben ist. Auf diesem Schreiben muss ersichtlich sein für wen, ab wann und in welchem Umfang (in voller Höhe oder nur teilweise) Sie auf die Leistungen verzichtet möchten.

Nach schriftlicher Erklärung der Rücknahme sehen wir Ihr Antragsbegehren als erledigt an und Sie erhalten bis zur eventuellen nächsten Antragstellung keine weitere Nachricht mehr vom Jobcenter Hohenlohekreis.

Sie beziehen bereits laufend Leistungen, möchten in Zukunft aber auf Leistungen verzichten? Dann nutzen Sie gerne den Vordruck "Verzichtserklärung" (Dieser steht ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung).  

Kann ich einfach anrufen und sagen, dass ich keine Schreiben, Anrufe, … mehr vom Jobcenter Hohenlohekreis erhalten möchte?

Dies ist leider nicht möglich. Ein Antrag kann nur schriftlich zurückgezogen werden.

Hat es negative Folgen für mich, wenn ich meinen Antrag zurückziehe?

Nein – Sie können jederzeit ohne Nachteile wieder einen neuen Antrag beim Jobcenter Hohenlohekreis stellen. Lediglich die rückwirkende Leistungsgewährung ist ausgeschlossen.

Sie haben auf die Leistungen verzichtet, aber benötigen nun doch das Geld?

Ein Verzicht bzw. eine Rücknahme kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dies bedeutet, dass eine rückwirkende Prüfung des Leistungsanspruchs bei einem vorangegangenen Verzicht nicht möglich ist. Sie können jedoch jederzeit einen neuen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen.