Einmalige Leistungen/ Erstausstattung

 

Neben den monatlichen Regelbedarfen und Mehrbedarfen können zudem für folgende Bedarfe einmalige Leistungen gewährt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen sowie Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

 

WICHTIG: Bei einer Erstausstattung handelt es sich um eine einfache Grundausstattung für die erste Wohnung. Ersatzbeschaffungen können nicht gewährt werden. Ebenso behält sich das Jobcenter Hohenlohekreis Erstausstattungen in Form von Geld oder Gutscheinen zu gewähren.

 

Für die Beantragung einmaliger Leistungen gibt es kein spezielles Formular. Bitte stellen Sie den Antrag auf Erstausstattung VOR der Beschaffung der Gegenstände. Das Jobcenter wird Ihnen schriftlich mitteilen in welcher Höhe und in welcher Art Leistungen bewilligt werden.

Zur Beantragung der Erstausstattung reichen Sie bitte schriftlich eine Liste der benötigten Grundausstattung ein.

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