Arbeitsaufnahme - Was ist zu beachten?

Muss ich eine Arbeitsaufnahme melden?

Ja. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, sind Sie dazu verpflichtet, diese dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Wenn Sie eine Arbeitsaufnahme nicht oder verspätet mitteilen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie müssen dann mit einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen.

Die Mitteilung kann telefonisch, schriftlich oder unter jobcenter.digital („Veränderung mitteilen“) erfolgen. Sofern Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben, fügen Sie diesen bitte bei oder reichen Sie diesen nach Erhalt nach.

Gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen?

Ja. Über den Freibetragsrechner (externer Link) können Sie sich ausrechnen, wie hoch der Freibetrag auf Ihr Erwerbseinkommen ist.

Kann ein Darlehen bis zur ersten Lohnzahlung gewährt werden?

Bevor ein Darlehen gewährt werden kann, sind vorrangig andere finanzielle Möglichkeiten zu nutzen (z.B. Vorschuss des Arbeitgebers, Verbrauch des Schonvermögens).

Welche Angaben/ Unterlagen benötigt das Jobcenter für ein Darlehen bei Arbeitsaufnahme?

Wir benötigen zur Prüfung Ihres Darlehens einen fromlosen, schriftlichen Antrag. Wenn es schnell gehen muss: Nutzen Sie gerne den Postfachservice über jobcenter.digital. Bitte denken Sie an folgende Angaben:

- Wann nehmen Sie die Arbeit auf?

- Bei welcher Firma nehmen Sie die Arbeit auf?

- Wie hoch wird Ihr Gehalt/ Lohn schätzungsweise sein?

- Wann erhalten Sie Ihre erste Lohnzahlung?

- Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Darlehens und warum Sie keine andere finanzielle Möglichkeit bis zur ersten Lohnzahlung nutzen können.

In welcher Höhe und für welche Dauer wird das Darlehen gewährt?

Das Darlehen kann bis zur Höhe des aktuellen Bedarfs (in der Regel der Bedarf des Vormonats) geleistet werden.  Ist nach Ihren Angaben nur ein Teilbetrag zur Überbrückung erforderlich, ist ein entsprechend geringeres Darlehen zu erbringen.

Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen?

Endet der Anspruch auf Leistungen sind offene Darlehensforderungen zurückzuzahlen. Wenn dies nicht auf einmal möglich ist, sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden. Besteht trotz Erwerbseinkommen weiterhin ein Anspruch auf Leistungen, wird monatlich ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil des zustehenden Bürgergelds zur Tilgung des Darlehens verwendet.