Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (VB)

Das Vermittlungsbudget unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, soweit dies notwendig ist und kein Dritter (Arbeitgeber oder anderer Leistungsträger) zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Notwendig ist die Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn ohne sie der gleiche Erfolg (Integration oder Integrationsfortschritt) wahrscheinlich nicht eintreten würde.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

- Kosten für Nachweise

- Bewerbungskosten

- Kosten für einen notwendigen Umzug bei Arbeitsaufnahme

Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme und vor der Kostenentstehung bei der zuständigen Arbeitsvermittlerin bzw. Arbeitsvermittler im Jobcenter Hohenlohekreis beantragt werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Über den Anspruch bzw. die Leistungshöhe entscheidet die zuständige Arbeitsvermittlerin bzw. der zuständige Arbeitsvermittler im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung.