Arbeitsvermittlung bei Personen unter 25 Jahren

Alle Personen ab 15 Jahren werden zur Arbeitsvermittlung angemeldet. Wenn Sie zwischen 15 und 25 Jahre alt sind und Sie alleine oder zusammen mit Ihren Eltern Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, werden Sie durch eine Integrationsfachkraft speziell für Personen unter 25 Jahre beraten und betreut.

Die Arbeitsvermittlung des Jobcenters arbeitet eng mit der Berufsberatung zusammen. Gemeinsam können Sie so bei der beruflichen Orientierung und bei der Suche nach der passenden weiterführenden Schule, einem Ausbildungs- oder Studienplatz unterstützt werden.

Um die Vermittlung in Arbeit kümmern sich die U25-Integrationsfachkräfte im Jobcenter Hohenlohekreis ohne Beteiligung der Berufsberatung (der Agentur für Arbeit). Bei allen vereinbarten Aktivitäten und Maßnahmen müssen Sie aktiv mitwirken, damit Sie zügig in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können.

Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung oder eine Arbeit kann Ihnen das Jobcenter Hohenlohekreis geeignete Maßnahmen zur Unterstützung anbieten. Arbeitslose Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre erhalten einen monatlichen Termin beim Jobcenter Hohenlohekreis. Dieser kann ggf. auch telefonisch stattfinden.

Sie sind noch Schülerin oder Schüler, bereits in Ausbildung oder in Arbeit? Solange Sie alleine oder zusammen mit Ihrer Familie Leistungen vom Jobcenter Hohenlohekreis beziehen, werden wir regelmäßig, spätestens alle 6 Monate, bei Ihnen nach der aktuellen Situation fragen. Sollte es in der Zwischenzeit eine Veränderung geben, müssen Sie diese unaufgefordert und umgehend beim Jobcenter Hohenlohekreis mitteilen.

Sie haben weitere Fragen, benötigen Auskünfte oder Hilfe, zum Beispiel beim Bewerbungen schreiben? Dann melden Sie sich unter 07940 9151-582. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen, Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter und evtl. der Berufsberatung.