Erreichbarkeit und Abwesenheit

Informieren Sie sich darüber, was Sie vor einer längeren Abwesenheit oder einer Reise tun müssen.

Das bedeutet „Erreichbarkeit“

Sobald Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, verpflichten Sie sich, persönlich und auf dem Postweg erreichbar zu sein. Diese Erreichbarkeit ist wichtig, damit Ihnen Ihre Integrationsfachkraft zum Beispiel eine passende Arbeit, Maßnahme oder Qualifizierung anbieten kann und Sie diese wiederum kurzfristig annehmen können. Eine telefonische Erreichbarkeit reicht dafür nicht aus.

Bürgergeld und Verreisen: Das müssen Sie beachten

Vor der Reise müssen Sie Ihre Ortsabwesenheit beim Jobcenter Hohenlohekreis beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist und Ihrem Antrag zugestimmt hat, können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu gefährden.

Wenn Sie verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II einschließlich Ihrer Krankenversicherung bestehen – vorausgesetzt, Sie halten sich insgesamt nicht mehr als 21 Tage im Jahr außerhalb Ihres Wohnortes auf (Fachbegriff: Ortsabwesenheit). Dabei sind auch Wochenenden oder Feiertage zu berücksichtigen.

In besonderen Fällen dürfen Sie bis zu 6 Wochen pro Jahr von Ihrem Wohnort fernbleiben, ohne dass Ihr Arbeitslosengeld-II-Anspruch endet. Bitte beachten Sie jedoch: Auch in diesem Fall erhalten Sie nach 21 Tagen keine Leistungen mehr.