Berufliche Weiterbildung

Leistungen zur beruflichen Weiterbildung können durch das Jobcenter Hohenlohekreis bewilligt werden, wenn Sie

- laufend im Leistungsbezug sind,

- sich vor Beginn der Teilnahme beraten lassen und

- das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt wurde (Bildungsgutschein).

Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme niemals einseitig beenden (kündigen). Wenn Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder laufend Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Dienstelle der Agentur für Arbeit auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihre berufliche Weiterbildung gefördert werden kann?

Notwendigkeit der Weiterbildung: Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Bei der Förderung einer beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang sowie Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet das Jobcenter nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann zur Beendigung oder Vermeidung der Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert.

Beratung: Zur Feststellung, ob Sie eine berufliche Weiterbildung benötigen, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch das Jobcenter erfolgt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner*in in der Arbeitsvermittlung. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Zur Feststellung der Eignungsvoraussetzungen kann ggf. ein zusätzlicher Termin beim Ärztlichen Dienst oder berufspsychologischen Service notwendig sein.

Bildungsgutschein: Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein gilt zeitlich befristet. Er kann auf eine bestimmte Region oder einen bestimmte Ort beschränkt werden. Im Bildungsgutschein ist immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben. Während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen. Die Maßnahmen finden Sie auf der Seite www.arbeitsagentur.de im Portal NEW PLAN (das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung). Die für den ausgewählten Träger bestimmte Ausfertigung des Bildungsgutscheins, mit der der Träger Ihre Aufnahme in die Maßnahme bestätigt, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei dem Jobcenter eingereicht werden.

Zulassung des Trägers und der Maßnahme: Bevor Sie sich zu einer Weiterbildung anmelden, vergewissern Sie sich bitte beim Bildungsträger, ob der von Ihnen ausgewählte Lehrgang nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zugelassen ist und mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel und den Qualifizierungsinhalten übereinstimmt. Nur für diese Lehrgänge können Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Integrationsfachkraft.