Das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung

Zusammen mit der Ausgabe der Antragsunterlagen wird Ihnen ein Arbeitspaket (PDF, 176KB, Datei ist nicht barrierefrei)für die Arbeitsvermittlung ausgehändigt/zugesandt. Bitte reichen Sie dieses schnellstmöglich wieder ein, damit die Integrationsfachkraft sich möglichst früh ein Bild zu Ihrem Beratungsbedarf machen kann.

Nach der Antragstellung wird eine Arbeitsvermittlerin oder ein Arbeitsvermittler des Jobcenters Hohenlohekreis mit Ihnen Kontakt für ein Erstgespräch aufnehmen. Das Erstgespräch dient dazu, Sie und Ihre berufliche Situation kennenzulernen. Sie können über Ihre bisherigen familiären, beruflichen und schulischen Erfahrungen, aber auch über Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Arbeitswelt berichten. Je genauer Sie Ihre persönliche Lebenssituation schildern, umso passgenauer können wir Ihnen helfen und Sie bei Ihrer Berufs- bzw. Stellenauswahl unterstützen. Im Erstgespräch werden Ihnen die wichtigen Regeln erklärt und Sie haben die Möglichkeit Fragen zur Arbeits- oder Ausbildungsvermittlung, Weiterbildung oder Förderungen zu stellen.

Um vom Staat gefördert zu werden, also Unterstützung in Form von Geld zu bekommen, wird dafür auch einiges gefordert. Denn wer Leistungen erhalten möchte, muss in jedem Fall auch selbst aktiv versuchen, eine Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Hier werden klare Absprachen mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler getroffen, die dann im Kooperationsplan festgehalten werden.

Gute Beratung und erfolgreiche Vermittlung können nur mit Ihrer Hilfe erfolgen.

Aus diesem Grund werden Sie auch nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Zielen befragt. Aus den zusammengetragenen Erkenntnissen wird mit Ihnen ein Kooperationsplan erstellt. Die Integrationsfachkraft wird Sie zudem über Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsuche, bei der Arbeitsaufnahme oder bei der beruflichen Weiterbildung beraten.