Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden:

- Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer oder eine potentielle Arbeitnehmerin für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann in Abstimmung mit dem Jobcenter eine MAG zur Arbeitserprobung, Kenntnis- oder Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. 

- Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auf Wunsch des Kunden oder der Kundin MAG zur Kenntnisvermittlung beim Bewerber durchgeführt werden. 

Voraussetzungen für die Förderung sind u.a., dass die Einwilligung des Jobcenters erfolgt und die MAG geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern. 

Ziel einer MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des oder der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten. Sollten Sie Interesse an einer MAG bei einem Bewerber oder einer Bewerberin haben nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Jobcenter Hohenlohekreis auf. Sie erhalten umfassende Informationen und bei Genehmigung einen Bewilligungsbescheid.

Kontakt: 07940 9151-582 oder jobcenter-hohenlohekreis.vermittlung@jobcenter-ge.de