Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datum 18.05.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber den erleichterten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Hiermit wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig schnell und einfach die nötige finanzielle Unterstützung für ihren Lebensunterhalt erhalten. Das bedeutet, dass die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt werden und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt werden.