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Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Durch die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II soll das Existenzminimum der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gesichert werden. Gemeint ist die Absicherung des zum Leben Notwendigen, sofern dies nicht selbständig durch Einkommen bzw. auch durch Einsatz von Vermögen möglich ist.

Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende" entnehmen.

Leistungsgewährung