Veränderungsmitteilung
Wer Bürgergeld beantragt oder bezieht, ist auch verpflichtet, wichtige Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
Beispiele für wichtige Veränderungen sind:
- Aufnahme einer geringfügigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
- Aufnahme einer Ausbildung,
- Sonstiges Einkommen (Unterhalt, andere Sozialleistungen, Erbschaft),
- Umzug,
- Neben- und Heizkostenabrechnungen,
- Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (eine andere Person zieht bei Ihnen ein oder aus, Geburt eines Kindes)
Nutzen Sie hierfür die Veränderungsmitteilung (VÄM) unter Formulare A bis Z und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen schnell und direkt mit, denn diese Veränderungen können Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben.
Schnell und direkt:
Sie können Ihre Veränderungsmitteilung nach vorheriger Registrierung hier online stellen.