Sozialversicherung bei Bezug von Bürgergeld

Grundsätzlich sind Sie über den Bezug von Bürgergeld pflichtkranken- und pflegeversichert. Die Meldung erfolgt durch den zuständigen Träger der Grundsicherung an Ihre bisherige Krankenkasse. Seit dem 01. Januar 2016 ist der Vorrang auf eine Familienversicherung entfallen. Dadurch wird jede erwerbsfähige Bezieherin und jeder erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld ab Vollendung des 15. Lebensjahres pflichtversichert. Trotz des Leistungsbezuges von Bürgergeld kann es unter bestimmten Voraussetzungen vorkommen, dass Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt. Es kann dann keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgen. In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen zu erhalten. Dieser kann ab dem 01. Januar 2024 maximal 119,60 Euro für die Krankenversicherung plus 27,24 Euro für die Pflegeversicherung betragen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.

Ein Unfallversicherungsschutz besteht für Sie im Rahmen der Meldepflicht, wenn Sie eine der Dienststellen aufsuchen müssen.