Kosten der Unterkunft

Hinweise zu den Kosten der Unterkunft und das Verfahren bei einem Umzug während des Bezuges von Bürgergeld können Sie aus der Anlage "Hinweise zum Umzug" entnehmen.

Bei einem Umzug sollten Sie zu Ihrer eigenen finanziellen Sicherheit zuerst die Zusicherung des Jobcenters zur Übernahme der Miete einholen. Zur Prüfung füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus und legen ein konkretes Mietangebot bei. Eine Bearbeitung ist ohne das Vorliegen sämtlicher Angaben und Nachweise nicht möglich. Eine Vorlage steht Ihnen unter Anlagen zur Verfügung.