Erste Fragen

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Wichtig ist, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Die gleichen Kriterien gelten für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- beziehungsweise Absetzbeträge.
In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. 
In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung übernommen.
Das Bürgergeld ist eine Leistung die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Bürgergeld können Sie nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.

Wann habe ich Anspruch auf Mehrbedarf?

Unter bestimmten Voraussetzungen wird für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen ein Mehrbedarf übernommen. Ein Mehrbedarf kann auch vorliegen, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?

Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne haben Sie als Empfänger von Bürgergeld nicht. Sie können sich aber für insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnorts aufhalten. Während dieser Zeit müssen Sie auch nicht aktiv nach einer Arbeit suchen.
Sie benötigen dafür vorab die Zustimmung Ihres Ansprechpartners. Nach der Rückkehr sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zurückzumelden. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit oder eine verspätete Rückmeldung führt zum Wegfall und gegebenenfalls zur Rückforderung des Bürgergeldes.

Was ist, wenn ich kein Konto habe?

Wenn Sie kein Konto haben, wird Ihnen eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zugeleitet. Die können Sie sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dafür werden Ihnen jedoch pauschal Kosten in Höhe von 3,85 Euro von der zustehenden Leistungen abgezogen. Sollten Sie nachweisen können, dass die Einrichtung eines Kontos Ihnen nicht möglich ist, wird auf den Abzug verzichtet.
Bei der der Einlösung wird Ihnen eine zusätzliche Gebühr (3,50 Euro bis 7,50 Euro, je nach Höhe des Auszahlungsbetrages) einbehalten.